1996 - 2022 herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
1. Gewissensfreiheit allgemein
1.2. Literatur
Lenz, Helmut
Grenzsituationen der Demokratie
in: KritV 1987, 1
Die "Akzeptanzverweigerung dissentierender Minderheiten" insbesondere bei technischen
Großprojekten ist zurückzuführen auf Umbrüche im vorrechtlichen Unterbau der Staatsverfassung.
Es bildet sich neben und unter dem Dach der Gesellschaft eine Ideologie der alternativen
Gegengesellschaft.
Angesichts dessen müssen die Bedingungen untersucht und wiederhergestellt werden, welche dem
Mehrheitsprinzip seine Legitimationskraft verleihen. "Funktionsbedingungen und Geltungsgrenzen
des Mehrheitsprinzips dürfen aber nicht nach Maßgabe beliebiger sozial-philosophischer Bestände
variiert werden. Sie können nur aus der positiven grundgesetzlichen Ordnung entnommen werden."
(5)
Eine Grenze des Mehrheitsprinzips ergibt sich aus der Verfassung (Art. 79 III GG). Allerdings ist
selbst bei existentiellen Entscheidungen die rechtliche Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers
außerordentlich groß, darüber hinausgehende Relativierungen des Mehrheitsprinzips aber nicht
realisierbar, da dazu ein anderes Entscheidungsprinzip zugrundegelegt werden müßte.
Diese Gegengesellschaft einer "fundamentalistischen Legitimitätsideologie" richtet sich unter
Behauptung von Wahrheiten gegen das formale, auf diese Wahrheiten gerade nicht Rücksicht
nehmende Mehrheitsprinzip und damit gegen die demokratische Gleichheit und den inneren
Rechtsfrieden. Es handelt sich um "ein Konzept für revolutionäre Eliten" (13).
Angesichts dieser Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates darf die Politik der
demokratischen Parteien jedoch nicht vom Mehrheitsprinzip abgehen. Die Mehrheit der
Menschen findet sich aber mit dem Anwachsen der globalen Risiken eher ab, als sie zu Verzicht
von Wohlstand und sozialer Sicherheit bereit sind. [hm]