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ARCHIV GEWISSENSFREIHEIT
1996 - 2022
herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann

1. Gewissensfreiheit allgemein
1.2. Literatur

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Lenz, Helmut
Grenzsituationen der Demokratie
in: KritV 1987, 1

Die "Akzeptanzverweigerung dissentierender Minderheiten" insbesondere bei technischen Großprojekten ist zurückzuführen auf Umbrüche im vorrechtlichen Unterbau der Staatsverfassung. Es bildet sich neben und unter dem Dach der Gesellschaft eine Ideologie der alternativen Gegengesellschaft.
Angesichts dessen müssen die Bedingungen untersucht und wiederhergestellt werden, welche dem Mehrheitsprinzip seine Legitimationskraft verleihen. "Funktionsbedingungen und Geltungsgrenzen des Mehrheitsprinzips dürfen aber nicht nach Maßgabe beliebiger sozial-philosophischer Bestände variiert werden. Sie können nur aus der positiven grundgesetzlichen Ordnung entnommen werden." (5)
Eine Grenze des Mehrheitsprinzips ergibt sich aus der Verfassung (Art. 79 III GG). Allerdings ist selbst bei existentiellen Entscheidungen die rechtliche Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers außerordentlich groß, darüber hinausgehende Relativierungen des Mehrheitsprinzips aber nicht realisierbar, da dazu ein anderes Entscheidungsprinzip zugrundegelegt werden müßte.
Diese Gegengesellschaft einer "fundamentalistischen Legitimitätsideologie" richtet sich unter Behauptung von Wahrheiten gegen das formale, auf diese Wahrheiten gerade nicht Rücksicht nehmende Mehrheitsprinzip und damit gegen die demokratische Gleichheit und den inneren Rechtsfrieden. Es handelt sich um "ein Konzept für revolutionäre Eliten" (13).
Angesichts dieser Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates darf die Politik der demokratischen Parteien jedoch nicht vom Mehrheitsprinzip abgehen. Die Mehrheit der Menschen findet sich aber mit dem Anwachsen der globalen Risiken eher ab, als sie zu Verzicht von Wohlstand und sozialer Sicherheit bereit sind. [hm]